|
|
|||
|
Unter
dem Namen „Schweizer Verband Christlicher Hotels“ (VCH) besteht ein
Zusammenschluss von Eigentümern und Leitern von Hotels, Pensionen und Gasthäusern,
die ihre Betriebe in christlichem Sinn und Geist führen wollen. Die
Jahresversammlung des Verbandes findet jeweils im Frühling statt. Dazu werden
die Betriebsleiter und Verwaltungsratsmitglieder eingeladen. Die
Jahresversammlung wählt alle zwei Jahre den Vorstand, bestehend aus dem Präsidenten,
dem Vizepräsidenten, dem Verantwortlichen für die Geschäftsstelle, dem
Kassier und mindestens zwei weiteren Mitgliedern. Der
Vorstand konstituiert sich selbst. Die Jahresversammlung wählt eine Person für
das Amt des Präsidenten.
In den Vorstand wählbar sind aktive oder ehemalige Betriebsleiter der
VCH-Hotels, Freimitglieder, sowie Vertreter der Eigentümer
(juristischen Personen). Die Jahresversammlung wählt ebenfalls alle zwei
Jahre zwei Rechnungsrevisoren.
VCH-Hotels
|
|||